AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflugtopia – Elke Pflug, PMBA
AGB Fassung von September 2026
1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Rechtsgeschäfte, Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen Pflugtopia, Elke Pflug, (in weiterer Folge Auftragnehmerin) und Kund*innen, Konsument*innen, Verbraucher*innen und Unternehmen (in weiterer Folge Auftraggeber*in). Die Rechtsgeschäfte können telefonisch, per E-Mail, im persönlichen Gespräch, per Messengerdienste, im Erstgespräch, über ein Terminbuchungstool, die Webseite oder eine Landingpage zustande kommen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Die Auftragnehmerin führt ihre Leistungen, wie bspw. Trainings, Beratungen, Hypnosesitzungen, Lesungen im Morphischen Feld und andere Leistungen (Projektmanagement, etc.) gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.4 Änderungen der Preise, Leistungsbeschreibungen und Allgemeiner Geschäftsbedingungen werden der/dem Auftraggeber*in schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer*innen nicht binnen zwei und Konsument*innen nicht binnen vier Wochen widersprechen.
1.5 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber*in werden hiermit abbedungen.
1.6 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung/des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungen/Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung
2.1 Die Auftragnehmerin berät, begleitet und/oder trainiert Privatpersonen und Unternehmer (Verbraucher*innen/Klient*innen/Konsument*innen) einzeln oder in Gruppen, bei der Durchführung von Veränderungsprozessen und auf dem Weg zur Erreichung persönlicher oder geschäftlicher Ziele. Zudem bietet die Auftragnehmerin Seminare, Trainings, Workshops oder Veranstaltungen (in weiterer Folge Seminare genannt) zu verschiedensten Themen und Inhalten an. Im Einzelfall übernimmt die Auftraggeberin auch die Abwicklung unterschiedlicher Projekte.
2.2 Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarte Leistung (Beratungsleistung, Training, Prozessbegleitung, Projektmanagement), arbeitet nach anerkannten Methoden und schuldet eine bestmögliche Beratungsleistung, Training, Prozess- und Projektbegleitung, jedoch keinen Erfolg. Die Beratung, aufgezeigte Handlungsoptionen und allgemeine Empfehlungen bereiten ggf. unternehmerische Entscheidungen vor, ersetzen diese jedoch in keinem Fall. Die Umsetzungsverantwortung liegt zu jederzeit und allein bei der/dem Auftraggeber*in.
2.3 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung weisungsfrei, nach eigenem Gutdünken und eigenverantwortlich. Sie ist weder an einen bestimmten Arbeitsort noch an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Inhalte jederzeit zu optimieren und anzupassen. Für den Erfolg der Inhalte und Methoden wird keine Haftung übernommen. Der Rechnungsbetrag wird auch geschuldet, wenn der erwünschte Erfolg – aus welchen Gründen auch immer – nicht eintritt. Eine Rückzahlung bereits getätigter Zahlungen ist daher ausgeschlossen.
2.4 Der genaue Umfang eines konkreten Beratungs-/Trainings- oder Projektauftrages wird im Einzelfall im jeweiligen Leistungsvertrag vereinbart.
2.5 Bei online stattfindenden Gruppenterminen wird für Auftraggeber*innen, die nicht live dabei sein können, i.d.R. eine Aufzeichnung zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf eine Live-Teilnahme.
2.6 Anmeldungen zu Seminaren werden nach der Reihenfolge des Eintreffens nach Maßgabe der freien Plätze berücksichtigt. Bei Seminaren sind die Teilnahmebedingungen zusätzlich Teil dieser AGB. Der Vertragsabschluss erfolgt nach Zusendung der Buchungsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Eine Teilnahme wird erst nach vollständiger Zahlung des Betrages auf das Konto der Auftragnehmerin möglich und kann nur gewährleistet werden, wenn die/der Auftraggeber*in am Veranstaltungstag pünktlich erscheint.
2.7 Die Auftragnehmerin arbeitet je nach Vereinbarung vor Ort im Unternehmen des Auftraggebers, an anderen geeigneten Orten, per Telefon oder über Online Dienste, wie z.B. Zoom, Teams, Webex, etc. Bei Seminaren wird die Leistung am jeweilig angekündigtem Seminarort oder online erbracht. Die/Der Auftraggeber*in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auftragnehmerin ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Dazu zählt nach Art der Beratungs- /Trainings- oder Projektleistung insbesondere, ihr entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistung zu schaffen, oder für eine funktionierende Telefon- und/oder Internetverbindung zu sorgen. Der Auftraggeber hat auch die Obliegenheit, der Auftragnehmerin sämtliche für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlichen Informationen zu erteilen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
2.8 Die Auftragnehmerin geht bei Erbringung ihrer Leistung davon aus, dass die/der Auftraggeber*in diesbezüglich psychisch gesund ist. Die/der Auftraggeber*in ist für die physische und psychische Gesundheit während und nach der Beratung/Training/Hypnose/LMF/Seminar in vollem Umfang selbst verantwortlich und sämtliche Maßnahmen, die möglicherweise aufgrund der Beratung/Trainings/Hypnose/Lesung im Morphischen Feld/Seminars gesetzt werden, liegen im eigenen Verantwortungsbereich. Die Leistungen der Auftragnehmerin sind nicht geeignet eine ärztliche oder therapeutische Behandlung zu ersetzen. Etwaige Bemerkungen, Empfehlungen, Informationen und Auskünfte der Auftragnehmerin, ihrer Mitarbeiter und beauftragter Dritter zu medizinischen, psychiatrischen, psychologischen, rechtlichen, steuerlichen, finanz- und wirtschaftlichen Themen sind unverbindlich, nicht Teil ihres Leistungsspektrums und ersetzen keine Dienstleistung von ausgebildeten Fachkräften in diesen Bereichen.
2.9 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen und ist nicht verpflichtet, die Leistungen persönlich zu erbringen. Die Auswahl und Bezahlung der/des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/den Dritten und der/dem Auftraggeber*in. Für Fehler, der von ihr eingesetzten Personen, haftet die Auftragnehmerin nur bei Auswahlverschulden, also wenn sie wusste, dass die eingesetzte(n) Person(en) für die vorgesehene Leistung ungeeignet ist/sind.
2.10 Die/der Auftraggeber*in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Unternehmen einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Die/der Auftraggeber*in wird diese Personen und Unternehmen insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.
3. Angebot, Zustandekommen des Vertrags
3.1 Sämtliche Angebote im Internet, auf elektronischen Plattformen und in Printanzeigen sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Vertragsangebot dar.
3.2 Schriftliche Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich und bleiben vierzehn Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
3.3 Die Angebotsannahme kann in mündlicher, telefonischer oder schriftlicher Form erfolgen und die dem Angebot beigefügten AGB und Datenschutzbestimmungen werden dabei von der/vom Auftraggeber*in akzeptiert. Durch eine schriftliche Auftrags-/Buchungsbestätigung/Beratungsvereinbarung der Auftragnehmerin wird die Angebotsannahme zu einem verbindlichen Vertrag.
3.4 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information.
3.5 Zur Durchführung und Abwicklung der Buchung werden folgende Daten benötigt und entsprechend verarbeitet: Vor- und Nachname, Firmenname, UST-ID Nr., E-Mail-Adresse, Adress- und Bankdaten, Telefonnummer;
4. Aufklärungs- & Mitwirkungspflicht des/der Auftraggeber*in
4.1 Die/der Auftraggeber*in ist für Online-Leistungen für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internetzugangs (Hardware, Anschlüsse, etc.) und sonstiger notwendiger technischer Einrichtungen und Software (Webbrowser, Kommunikationsplattformen, etc.) selbst, auf eigene Kosten und eigenes Risiko verantwortlich.
4.2 Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, ihre/seine Mitarbeiter*innen und die gesetzlich vorgesehene Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmerin entsprechend zu informieren.
4.3 Die/der Auftraggeber*in wird die Auftragnehmerin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen und Trainings umfassend informieren.
4.4 Die/der Auftraggeber*in sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungs-/Trainingsauftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.
4.5 Findet die Auftragserfüllung der Auftragnehmerin am Geschäftssitz der/des Auftraggeber*in statt, so hat diese/r dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungs-/Trainingsprozesses oder des Projektes förderliches Arbeiten erlauben.
4.6 Die Beratung/das Training/die Hypnose/Lesung im Morphischen Feld beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen und ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die/der Auftraggeber*in ist offen und bereit, sich mit sich selbst und ihrer/seiner Situation auseinanderzusetzen. Die Auftragnehmerin steht der/dem Auftraggeber*in als Prozessbegleiterin und Unterstützerin bei Veränderungen zur Seite, die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der/dem Auftraggeber*in selbst geleistet.
5. Sicherung der Unabhängigkeit
5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter*innen der Auftragnehmerin zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der/des Auftraggeber*in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
6. Dauer des Vertrages
6.1 In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung.
6.2 Die Leistungserbringung der Auftragnehmerin endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes, Beratung, Trainings oder Seminars.
6.3 Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere,
– die Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen;
– der vorsätzlicher Verstoß gegen die Bestimmungen dieser AGB;
– Zahlungsverzug nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;
– berechtigte Bedenken gegen die Bonität einer/eines Auftraggeber*in, über die/den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, wenn diese/dieser trotz Aufforderung der Auftragnehmerin keine Vorauszahlung leistet;
– wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist;
– wenn Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen;
– wenn die/der Auftraggeber*in Handlungen gesetzt hat, um der Auftragnehmerin in betrügerischer Absicht Schaden zufügen;
– wenn die/der Auftraggeber*in wesentliche Bestimmungen des Leistungsvertrages bzw. sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt;
7. Widerrufsrecht für Konsumenten
7.1 Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach §3 KSchG steht nur zu, wenn der Vertrag außerhalb der Räumlichkeiten der Auftragnehmerin abgeschlossen wurde.
7.2 Nach österreichischem Recht hat die/der Auftraggeber*in das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Unternehmer*innen und bei Leistungen oder Seminaren, die bereits innerhalb dieser vierzehn Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.
7.3 Ist die/der Auftraggeber*in Unternehmer*in, ist ein Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ausgeschlossen.
7.4 Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher*innen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahmetatbestände nach § 18 FAGG vorliegen.
7.5 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
7.6 Die Widerrufsfrist gilt als gewahrt, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
7.7 Hat die/der Auftraggeber*in verlangt, dass die Dienstleistung der Auftragnehmerin während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat die/der Auftraggeber*in einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die/der Auftraggeber*in von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtete, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
8. Gewährleistung
8.1 Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntgewordende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird die/den Auftraggeber*in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.2 Gegenüber Unternehmen ist das Recht auf Gewährleistung auf sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung beschränkt. Das Vorliegen von Mängeln ist vom unternehmerischen Vertragspartner zu beweisen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
8.3 Gegenüber Auftraggeber*innen, die Verbraucher*innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8.4 Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten die Vertragspflichten der Auftragnehmerin als ordnungsgemäß erfüllt.
9. Haftung/Schadenersatz
9.1 Die Auftragnehmerin haftet der/dem Auftraggeber*in für Schäden (ausgenommen Personenschäden) nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2 Die Auftragnehmerin haftet nur für solche Schäden, die aus der grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Auftragnehmerin, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren, und zwar beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die/der Auftraggeber*in regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes pro Schadenfall begrenzt. Unberührt hiervon bleibt die unbegrenzte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
9.3 Schadenersatzansprüche der/des Auftraggeber*in verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber nach drei Jahren ab dem anspruchsgründenden Ereignis.
9.4 Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hat die/der Auftraggeber*in den Erweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
9.5 Ein Erfolg der Beratungs-/Trainingsdienstleistung ist nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
9.6 Beim Versand von Waren an Unternehmer geht die Gefahr immer auf die/den Auftraggeber*in über, sobald die Auftragnehmerin die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert.
9.7 Bei Seminaren, bei denen besondere (Mental-)Übungen angewendet werden, sind von jeder/jedem Teilnehmer*in diesen AGB ergänzende Teilnahmebedingungen mit Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben, ansonsten ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
9.8 Sofern die Auftragnehmerin die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an die/den Auftraggeber*in ab. Die/der Auftraggeber*in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
10. Honorar/Preise
10.1 Das Honorar für die zu erbringende Leistung wird im Einzelfall vereinbart. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu legen und dem jeweiligen Arbeitsfortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig. Bei Seminaren gilt der Seminarpreis als vereinbart.
10.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind von der/dem Auftraggeber*in gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin zusätzlich zu ersetzen. Derartige Kosten sind im Honorar nicht inkludiert.
10.3 Als Zahlungsmöglichkeit steht der/dem Auftraggeber*in die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Zahlungen erfolgen ausschließlich in EURO.
10.4 Unterbleibt die Leistungserbringung aus Gründen, die auf Seiten der/des Auftraggeber*in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten, vereinbarten Honorars zzgl. schon angefallener Barauslagen gegen Rechnungslegung.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen oder Seminarrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit und berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle von Seminaren hat die Auftragnehmerin das Recht Auftraggeber*innen von der Teilnahme auszuschließen. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche bleibt unberührt.
10.6 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt Mahngebühren in der Höhe von € 15,- pro Mahnung, zzgl. Spesen eines beauftragten Inkassobüros sowie bei Verbrauchergeschäften Verzugszinsen in der Höhe von 4%/bei unternehmerischen Geschäften Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatzes zu berechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eine Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Im Falle des Verzuges verpflichtet sich der/die Auftraggeber*in, die tarifmäßigen Kosten für die Einschaltung eines Inkassoinstitutes gemäß BGBl 1996/141 zu ersetzen.
10.7 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Auftragnehmerin weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche der Auftragnehmerin.
10.8 Bei anhaltendem Verzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und der/dem Auftraggeber*in die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen und Schadenersatz geltend zu machen. Wenn im Rahmen des Vertrages Leistungen bei oder von Dritten erbracht worden sind, so behaltet sich die Auftragnehmerin das Recht vor, diese über den Verzug zu informieren.
10.9 Die/der Auftraggeber*in ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Auftragnehmerin ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.
10.10 Sieht das Seminarangebot eine Mindestteilnehmerzahl vor und wird diese bei einem verbindlich gebuchten und durchgeführtem Seminar – aus welchen Gründen auch immer – nicht erreicht, schuldet die/der Auftraggeber*in den festgesetzten Mindestbetrag.
10.11 Telefonische oder Online-Beratungen/Trainings können bis vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb von vierzehn Tagen vor dem vereinbarten Termin oder bei Nicht-Wahrnehmung des Termins schuldet die/der Auftraggeber*in das vereinbarte Honorar. Für Seminare und Gruppenveranstaltungen gelten separate Stornobedingungen.
10.12 Können telefonische oder Online-Beratungen/Trainings aufgrund von technischen Gebrechen, die auf Seiten der/des Auftraggeber*in liegen, nicht abgehalten werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt einen Ersatztermin innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten, ausgefallenen Termin anzuberaumen. Die Auftragnehmerin wird dabei nach Möglichkeit auf Terminwünsche der/des Auftraggeber*in Rücksicht nehmen. Kommt auch dieser Termin aus Gründen der/des Auftraggeber*in nicht zustande, schuldet diese/dieser das vereinbarte Honorar.
10.13 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung zum Zeitpunkt der Buchung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich und/oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.
10.14 Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
10.15 Die Auftragnehmerin hat das Recht, der/dem Auftraggeber*in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die/der Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
10.16 Das Honorar/der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig und binnen vierzehn Tagen an die Auftragnehmerin zu zahlen. Andere Zahlungsziele sowie Skonto-/Rabattvereinbarungen, etc. bedürfen der Schriftform.
10.17 Sach- und Leistungsgutscheine: Der Gutschein bezieht sich auf eine spezifische Dienstleistung. Im Falle von Preisänderungen bis zum Zeitpunkt der Einlösung trägt der Gutscheininhaber die Differenz.
10.18 Die Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt 10 Jahre.
11. Terminvereinbarung, Absagen und sonstige Leistungshindernisse
11.1 Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für ein etwaiges kostenloses, telefonisches Vorgespräch.
11.2 Die/der Auftraggeber*in verpflichtet sich zu allen Terminen pünktlich zu erscheinen. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.
11.3 Eine einmalige Verschiebung des Beratungs-/Trainingstermins aus wichtigen Gründen ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin kostenlos möglich. Weitere Terminverschiebungen unterliegen den Stornobedingungen.
11.4 Wird ein gebuchter Termin wiederholt abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann und der Anspruch auf Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten und es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
11.5 Wird ein gebuchter Termin/eine gebuchte Leistung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf die Erstattung der gezahlten Leistung.
11.6 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei nicht vorhersehbaren Umständen und höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin die/den Auftraggeber*in schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Sollte die/der Auftraggeber*in nicht erreichbar sein sowie auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme von Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
11.7 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ein Seminar auch kurzfristig abzusagen, falls sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben.
11.8 Bei einem Seminar hat die Auftragnehmerin das Recht einen neuen Termin zu finden. Ist es nicht möglich das Seminar offline durchzuführen, können die Inhalte auch digital zur Verfügung gestellt werden, um den Vertrag zu erfüllen.
12. Höhere Gewalt
12.1 Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (bspw. Überschwemmungen, Sturm, Erdbeben, Feuer), bei politischen Ereignissen (bspw. Streiks, Unruhen, Anschlägen, Revolution, Krieg), sowie anderen Ereignissen (bspw. Seuchen, Pandemien, Epidemien , Sabotage, Terrorismus, Geiselnahmen) und entsprechenden Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sodass auch vergleichbare Ereignisse unter den Begriff der höheren Gewalt fallen.
12.2 Die Partei, die als erstes von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei umgehend.
12.3 In einem Falle der höheren Gewalt herrscht Einigkeit darüber, dass für die Dauer des unvorhersehbaren Ereignisses Vertragsleistungen ausgesetzt werden, was bedeutet, dass die Leistungen der Auftragnehmerin wie auch der/des Auftraggeber*in vorerst eingestellt werden. Akontozahlungen für Seminare etc. verbleiben in dieser Zeit bei der Auftragnehmerin. Offene Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen sind von der/dem Auftraggeber*in zu erbringen. Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen.
12.4 Dauert das unvorhersehbare Ereignis länger als sechs Monate, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Noch offenen Zahlungen sind zu erbringen, Akontozahlungen sind zu erstatten. Weitergehende Schäden können auch bei Kündigung nicht geltend gemacht werden.
12.5 Dauert das unvorhersehbare Ereignis länger als zwölf Monate, wird der Vertrag aufgelöst und von der Auftragnehmerin eine Endabrechnung erstellt. Hat die/der Auftraggeber*in noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu erbringen, sind diese innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Endabrechnung zu bezahlen. Eine etwaige Gutschrift wird ebenso innerhalb von vierzehn Tagen nach Versand der Endabrechnung ausbezahlt.
12.6 Weitergehende Ansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt den für sich entstandenen Schaden selbst.
13. Geheimhaltung
13.1 Die Auftragnehmerin ist zur Geheimhaltung aller ihr im Rahmen ihrer Leistungserbringung zur Kenntnis gelangten betrieblichen, geschäftlichen und privaten Informationen der/des Auftraggeber*in verpflichtet.
13.2 Die Auftragnehmerin ist auch zur Geheimhaltung ihres Leistungsinhaltes sowie sämtlicher Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung oder Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere über die Daten von Klient*innen der/des Auftraggeber*in verpflichtet.
13.3 Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Mitarbeiter*innen, Gehilf*innen und Stellvertreter*innen entbunden. Sie hat die Schweigepflicht jedoch auf diese vollständig zu überbinden.
13.4 Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, über alle von Natur aus als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen sie/er im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der Auftragnehmerin Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch über die Art und Weise der Leistungserbringung, der von der Auftragnehmerin entwickelten Ideen, Konzepte und Know-How, sowie alle Unterlagen, die sie/er von der Auftragnehmerin im Rahmen der Beratung/Trainings erhalten oder Zugriff bekommen hat.
13.5 Die/der Auftraggeber*in ist berechtigt, im Rahmen einer schriftlich abgestimmten Referenz, die Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin zu kommunizieren.
13.6 In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer*innen, die die/der Auftraggeber*in im Rahmen des Seminars über diese erfährt.
13.7 Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen sowie ausdrücklicher Entbindung durch die/den Auftraggeber*in bzw. Auftragnehmerin.
14. Datenschutzerklärung
14.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen über den Datenschutz entsprechend der Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter www.pflugtopia.com/datenschutzerklaerung abrufbar.
14.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die/der Auftraggeber*in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
14.3 Bei kostenpflichtigen Leistungen müssen die Angaben zu Name, Anschrift etc. korrekt sein. Die Rechnungen werden auf Basis dieser Angaben ausgestellt. Sollten Korrekturen erforderlich werden, kann dies zu Mehraufwand führen, der in angemessener Höhe berechnet wird.
14.4 Bei Änderung der persönlichen Angaben, vor allem bei einer Änderung der Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, wird um Bekanntgabe unter office@pflugtopia.com gebeten.
14.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die/den Auftraggeber*in zeitlich und medial uneingeschränkt als Referenzkund*in zu nennen.
14.6 Die/der Auftraggeber*in ist damit einverstanden, dass ihre/seine Daten elektronisch gespeichert werden und sie/er Informationen/einen Newsletter per Post, SMS oder E-Mail bekommt. Die/der Auftraggeber*in kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
15. Schutz geistigen Eigentums, Eigentumsvorbehalt und Vorleistung
15.1 Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen der Arbeitnehmerin bzw. deren Lizenzgebern zu.
15.2 Die aufgeführten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Urhebergesetz.
15.3 Sämtliche Rechte an den von der Auftragnehmerin, ihren Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Formate, Muster, Werkzeuge, Prozesse, Strategien, Übungen, Angebote, Berichte, Analysen, Studien, Gutachten, Untersuchungsergebnisse, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Organisationspäne, Programme, Leistungsbeschreibungen, etc.) und auch das vermittelte Wissen bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Sie dürfen von der/dem Auftraggeber*in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke und Umfang verwendet werden. Das bedeutet u.a., dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Die/der Auftraggeber*in ist nicht berechtigt, das Werk oder Teile davon zu sublizensieren, zu vervielfältigen, weiterzugeben und/oder zu verbreiten, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Die geschaffenen Werke sind nicht für den Beratungseinsatz bestimmt. Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität von Werken und Mustern wird nicht übernommen.
15.4 Die/der Auftraggeber*in ist verpflichtet, die ihr/ihm zugänglich gemachten Unterlagen und Dateien nur in dem ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne die Zustimmung, erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzung durch Dritte nicht zu fördern. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung des vermittelten Wissens, des Werkes oder Teilen davon eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit– gegenüber Dritten. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Leistung/Teilnahme.
15.5 Bis zur vollständigen Bezahlung durch die/den Auftraggeber*in gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der Auftragnehmerin, an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten, als vereinbart. Im Falle eines Verzuges ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
15.6 Hinsichtlich sämtlicher Seminare besteht eine Vorleistungsverpflichtung der/des Auftraggeber*in. Ein Seminarplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar oder an Dritte veräußerbar.
15.7 Die Teilnahme an Seminaren und Live-Veranstaltungen ist erst möglich, wenn der Seminarpreis vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn vollständig beglichen und der Zahlungseingang bei der Auftragnehmerin eingegangen ist oder ein entsprechender Zahlungsnachweis schriftlich vorgelegt wurde. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht gestattet und die/der Auftraggeber*in hat keinen Anspruch auf einen alternativen Termin.
15.8 Der Verstoß der/des Auftraggebers*in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Wahrung sämtlicher Rechte auf Entlohnung und Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
16. Änderungen
16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Dies können bspw. Gesetzesänderungen, Anpassungen der Leistungen und Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Nach Information über die geplanten Änderungen besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist sind die neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend.
17.2 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
17.3 Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen des Vertrages und dieser AGB sowie alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für das Abweichen des Schriftformerfordernisses, wobei hierbei E-Mail (Textform) ausreichend ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.4 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich und die Wirksamkeit der übrigen Punkte und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge bleibt unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommen.
18. Gerichtsstand / anwendbares Recht / Streitschlichtung
18.1 Für alle Rechtsbeziehungen und Leistungen der Auftragnehmerin wird die ausschließliche Geltung österreichischen Rechts unter unwiderruflichem Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts vereinbart.
18.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin.
18.3 Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden ausnahmslos im ordentlichen Rechtsweg ausgetragen. Die Auftragnehmerin ist nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Leistungsvertrag zwischen der Auftragnehmerin und Verbraucher*innen bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere gemäß § 14 KSchG.
18.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Leistungsvertrag zwischen der Auftragnehmerin und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Ried im Innkreis vereinbart.
Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen/vom Vertrag zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Pflugtopia, Elke Pflug
Salzburger Straße 25, A – 5145 Neukirchen/E.
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellnummer: ________________________
- Bestellt am/erhalten am (*): __________________________________
- Name des/der Verbraucher(s): ________________________________
- Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
- Datum: _____________________
(*) Unzutreffendes streichen.